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Dsgvo und Cookie Consent Banner

Hier steckt der Teufel wirklich im Detail. Es gibt keine Datenschutzerklärung, die für alle Seite Gültigkeit haben kann, da verlangt wird, dass man nur auf die Funktionalitäten resp. Zusammenhänge verweist, die tatsächlich im Einsatz sind.

Seien es schöne Schriftarten wie Google web font, social media button, der Einsatz von Google Map Anfahrtskarten, ja bereits die Tatsache, dass Ihre Seite von einem Anbieter wie Strato oder IONOS gehostet wird, all dies sind Einzelfaktoren, die präzise aufgeführt werden müssen.

Beim Einsatz von Tracking wie etwa Google Analytics oder Facebook Pixel sind sogar noch tiefere Schritte erforderlich, ggf. sogar der Einsatz eines Cookie Consent Banners.

Hier kooperiert die Medienberatung Triebel mit unterschiedlichen Internetkanzleien und unterstützt Sie bei der Erstellung der erforderlichen Texte und Funktionen.

Letztendliche Rechtssicherheit kann Ihnen aktuell dabei wohl keiner bieten, da das ganze Thema ständig fluent ist. Sie als Webseitenbetreiber müssen sich hier auch bitte auf dem Laufenden halten!